Beschreibung
Die Digitalisierung der Arbeitswelt, die Informatisierung der Facharbeit und die Mediatisierung sämtlicher Gesellschaftsbereiche fordern Modernisierungs- und Qualitätsentwicklungsarbeiten für die Berufsbildung. Sogenannte „Computerkenntnisse“ von Schülerinnen und Schülern, von Auszubildenden und dem (betrieblichen) Ausbildungspersonal rücken entsprechend in den Blickpunkt der berufsbildungspolitischen Diskussion, die den digitalen Transformationsprozess der Arbeits- und Berufswelt zum Gegenstand hat. Was aber sind „grundlegende Computerkenntnisse“ und in welchem Verhältnis stehen sie zur „Medien- und IT-Kompetenz“? Wie kann der Begriff allgemein definiert und im Kontext der Berufsbildung operationalisiert werden? Kann er als eine neue Mindestanforderung, als Eingangsvoraussetzung in eine Berufsausbildung bewertet werden?
Gegenwärtig gibt es weder Mindestanforderungen noch eine allgemein anerkannte Definition für „Computerkenntnisse“ oder „Medien- und IT-Kompetenz“. Eine Vielzahl von Begrifflichkeiten, unklare und bildungsbereichsbezogene Begriffsklärungen, die synonyme Verwendung unterschiedlicher Begriffe und die Verwendung gleicher Begriffe mit unterschiedlichem Verständnis dokumentierten bisher einen unmittelbaren Klärungsbedarf in diesem Kontext. Die vorliegende synoptische Zusammenfassung dieser Begrifflichkeiten hat es ermöglicht, einen begründeten Definitionsvorschlag für berufliche „Medien- und IT Kompetenz“ zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage können nun entsprechende Aus- und Weiterbildungsangebote zur Förderung beruflicher Medien- und IT-Kompetenz erarbeitet werden, um so auch den digitalen Wandel in der Berufsbildung in diesem Segment proaktiv zu gestalten.