Inhalt
Soziologiemagazin
2-2013 (Heft 8): Kriminalität und soziale Normen. Wer weicht hier eigentlich wovon ab?
Interview
Benjamin Köhler: Interview zum Thema „Kriminalität und soziale Normen“ mit Hans-Jörg Albrecht, Reinhard Kreissl und Helge Peters
Schwerpunkt
Felicitas Heßelmann: Das System der Straße. Eine systemtheoretische Betrachtung der Gewaltkriminalität amerikanischer Ghettos
Barbara Büttner: Zuschreibungsprozesse abweichenden Verhaltens in Internetforen am Beispiel des Forenthreads „Ausbildung trotz Eintrag im Führungszeugnis“
Offene Artikel
Marcus Coesfeld: Lohnkempen im Spätmittelalter. Soziale Außenseiter als Tragsäulen der Rechtspraxis
Martin Thiele: Die rechtliche Gleichstellung der Homo-Ehe als Politikum der Anerkennung pluraler L(i)ebensweisen? Ein allzu notwendiger Einwand
Rezensionen
Sarah Kaschuba: Zeitakademie / Sektion Soziologie. Gesellschaft im 21. Jahrhundert mit Prof. Dr. Ulrich Beck
Franziska Stenzel: Lesenotiz: NEBULOSA – Zeitschrift für Sichtbarkeit und Sozialität 03/2013: Gespenster
Anderes
Anett Ring / Sarah Kaschuba: Und was machst du so? Interviews mit Absolvent_innen der Sozialwissenschaften
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Abstracts
Das System der Straße. Eine systemtheoretische Betrachtung der Gewaltkriminalität amerikanischer Ghettos (Felicitas Heßelmann)
Das US-amerikanische Ghetto wurde ethnografisch von zahlreichen Autorinnen und Autoren beschrieben. Hier wird jedoch ein systemtheoretischer Zugang gewählt, der das Ghetto als ein soziales System begreift, das mit dem Medium „Respekt“ und dem dazugehörigen Code erweisen/nicht erweisen operiert. Innerhalb dieses Systems erfüllt Gewaltanwendung eine kommunikative Funktion und tritt als legitimes Kommunikationsmittel im Konfliktfall auf. Damit stellt Gewaltanwendung in der Ghetto-Kommunikation nicht automatisch Devianz dar. Wie jede Kommunikation existiert und entwickelt sich auch diese Gewalt eigenständig von den psychischen Zuständen der kommunizierenden Individuen und ist daher nicht vollständig auf charakterliche oder psychische Dispositionen, wie Gewaltneigung, zurückzuführen. Damit wird Gewalt zum Produkt von Situationen und nicht von Personen. Dieser Erklärungsansatz findet seine Limitation allerdings in Bezug auf die Betrachtung der Inklusion/Exklusion der im Ghetto kommunizierenden Personen aus anderen (Funktions-)Systemen.
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Zuschreibungsprozesse abweichenden Verhaltens in Internetforen. Am Beispiel des Forenthreads „Ausbildung trotz Eintrag im Führungszeugnis“ (Barbara Büttner)
Internetforen als moderne Kommunikationsformen bieten ein neues, interessantes Untersuchungsgebiet für qualitativ explorierende Forschungsverfahren. Gerade direkte Interaktionen zwischen Ratsuchenden und Ratgebenden bei einem sensiblen Thema wie kriminellem Verhalten sind meist nur schwer zugänglich. Die anonyme Kommunikationsform bietet der Forschung einen um soziale Erwünschtheit weitestgehend bereinigten Gegenstand. Anhand des Internetforenthreads „Ausbildung trotz Eintrag im Führungszeugnis“ auf der Seite des Pflegenetzwerks für Auszubildende in Pflegeberufen werden die Reaktionen der Forenteilnehmer_innen auf die Frage einer anderen Forenteilnehmerin nach dem Umgang mit einer Vorstrafe im Bewerbungsprozess untersucht. Ausgehend von der Annahme eines aufgrund der anonymen Internetsituation ausgeprägten Sanktionsverhaltens werden verschiedene kriminalsoziologische Ansätze vorgestellt, anhand derer im Anschluss die unterschiedlichen Reaktionsmuster der Forenteilnehmer_innen herausgearbeitet werden. Die Ergebnisse zeigen eine differenzierende Argumentationsdynamik, die insgesamt aber einen eher verständnisvollen Tenor in den Antwortreaktionen deutlich macht.
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Lohnkempen im Spätmittelalter. Soziale Außenseiter als Tragsäulen der Rechtspraxis (Marcus Coesfeld)
Der mittelalterliche Berufsstand des Lohnkempen wird in diesem Artikel unter der Fragestellung der Normverschiebung und Integration von sozialen Außenseitern betrachtet. Lohnkempen wurden im mittelalterlichen Rechtssystem als Stellvertreter in einem gerichtlichen Zweikampf eingesetzt. Sie gehörten jedoch der Gruppe des fahrenden Volkes an – besaßen dadurch also keine eigene Gerichtsfähigkeit und waren kein Teil der Rechtsgemeinschaft. Diese paradoxe Wechselbeziehung zwischen dem rechtlosen Außenseitertum und dem stellvertretenden Einsatz im spätmittelalterlichen Rechtssystem wird in diesem Artikel aufgezeigt. Die feste Integration in das Rechtssystem führte im Laufe der Zeit zu einem sozialen Aufstieg einzelner Kempen, welcher sich durch ihre Sesshaftwerdung und ökonomische Absicherung aufzeigen lässt. Die Untersuchung stützt sich hierfür auf einen etablierten Literaturkanon, welcher durch die Analyse historischer Literatur ergänzt wird.
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