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Informationen zum Buch

Neu

ISBN: 978-3-96665-093-9

Leichte Behördensprache

Entwicklung eines Konzepts zur Stärkung einer inklusiven Gesellschaft

(7 Kundenrezensionen)
Autor*innen/Herausgeber*innen:

Erscheinungsdatum : 11.11.2024

40,99  inkl. MwSt. - 44,90  inkl. MwSt.

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ISBN: 978-3-96665-093-9

Beschreibung

Leichte Sprache gewinnt zunehmend an Bedeutung. Behörden sind gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen, um Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen eine barrierefreie Kommunikation zu ermöglichen. Sonja Abend untersucht die Sichtweisen von Behördenmitarbeitenden, die rechtlichen Rahmenbedingungen und vergleicht Leichte Sprache mit bürgernaher Verwaltungssprache. Daraus entwickelt sie das Konzept der Leichten Behördensprache.

Das Konzept der Leichten Behördensprache fördert Inklusion und Diversität, indem es Behörden ermöglicht, ihre Kommunikation effizienter und zielgerichteter zu gestalten.
In einer umfassenden empirischen Studie analysiert die Autorin, ob eine Vereinfachung der Behördensprache von den Behördenmitarbeitenden gewünscht ist, ob sie als effizient erachtet wird und welche Personengruppen als Zielgruppen für vereinfachtes behördliches Schriftgut identifiziert werden.
Die Autorin betrachtet auch die KI-basierte Texterstellung als Werkzeug, das neue Möglichkeiten zur Optimierung der Behördenkommunikation bietet und dem Fachkräftemangel entgegenwirken kann. Sie bietet damit eine wertvolle Ressource für alle, die sich mit den Herausforderungen und Potenzialen der Leichten Sprache im öffentlichen Sektor auseinandersetzen und einen Beitrag zur inklusiven Gesellschaft leisten möchten.

Die Autorin:
Dr. Sonja Abend promovierte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Der Fachbereich:
Erziehungswissenschaft, Soziale Arbeit

Zusätzliche Information

Verlag

ISBN

978-3-96665-093-9

eISBN

978-3-96665-903-1

Format

14,8 x 21,0 cm

Umfang

344

Erscheinungsjahr

2024

Erscheinungsdatum

11.11.2024

Auflage

1.

Sprache

Deutsch

Zusatzmaterial

Online-Anhang: 10.3224/96665093A

Inhaltsverzeichnis + Leseprobe

7 Bewertungen für Leichte Behördensprache

  1. Joachim Zweig

    Ein Standardwerk?
    Standardsetzende Werke sind entweder Überblickswerke, die den bisherigen Stand der Wissenschaft zusammenfassen und fortführen, oder Werke, die sich in der Praxis zu einem standardsetzenden Werk entwickeln. Die Dissertation von Frau Abend wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zur letztgenannten Kategorie gehören und damit Standards setzen. Warum?

    Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vom 27.04.2002
    22 Jahre ist es jetzt schon her, dass das o.g. Gesetz in Kraft trat, damit Menschen mit Behinderungen mit Hilfe der Leichten Sprache besser mit der öffentlichen Verwaltung in den Dialog treten können. Der Autor dieser Rezension kann sich noch gut erinnern, dass es dann noch Jahre dauerte, bis die erste Publikation einer Bundesbehörde in Leichter Sprache erschien. Die Vorbehalte waren groß. Zusätzliche Kosten, wenn eine Publikation noch zusätzlich in Leichte Sprache übersetzt werden sollte, Zeitaufwand für eine vermeintlich kleine Klientel keine ‚Übersetzerbüros‘, die sich mit Leichter Sprache auskannten, keine Normierung, keine wissenschaftliche Expertise etc.

    Zwischenzeitlich ist aber klar, dass nicht nur Menschen mit Behinderungen auf diese Form der Kommunikation angewiesen sind, sondern dass auch andere Menschen – z.B. Ausländer – diese übersetzten Texte als hilfreich empfinden: Und wenn man ehrlich ist: So mancher Rechtstext ist so schwierig zu verstehen, dass eine Darstellung in Leichter Sprache vielen Menschen hilfreich ist.

    Für wen kann dieses Werk hilfreich sein?
    Für jemanden, der sich zum ersten Mal mit dem Thema ‚Leichte Sprache‘ beschäftigt / dienstlich beschäftigen muss, denn in dem Buch wurde die Perspektive der Behördenmitarbeiter/innen eingenommen. Also kein umständliches theoretisieren, sondern handfeste Informationen.

    Für Personen, die einen Überblick über die (Rechts-)Grundlagen des Behindertenbegriffs und von Leichter Sprache haben möchten, die die Funktionen und Risiken der Leichten Sprache wie auch ihre Struktur und Merkmale kennenlernen wollen. Ebenfalls wird der Unterschied zwischen Bürgernahen Verwaltungssprache und Leichte Behördensprache detailliert erklärt und damit viele, bisherige Missverständnisse aufgeklärt.

    Für den Praktiker wird sehr wahrscheinlich das 7. Kapitel über die Anwendbarkeit und die Anwendbarkeitsprüfungen der Leichten Behördensprache interessant sein. Checklisten sind dabei sehr hilfreich.

    Was mir besonders gut gefallen hat und sicherlich hilfreich ist, dass nach jedem Kapitel ein meist einseitiges Fazit gezogen wird. Diese Zusammenfassungen kommen wirklich auf den Punkt und können auch helfen, ein Kapitel schneller zu lesen und zu verstehen, wenn man das Fazit zuvor gelesen hat.

    Mein Fazit:
    Sollte in jeder Bibliothek einer öffentlichen Einrichtung stehen, als Argumentationsgrundlage, als Hilfestellung und Nachschlagewerk für Mitarbeiter/innen und Betroffene, als wissenschaftliche Basis für eine barrierefrei Kommunikation – als standardsetzendes Werk.

  2. Mirijam Kobzan

    Leichte Behördensprache: klare Empfehlung!

    Als jemand, der sich beruflich intensiv mit barrierefreier Kommunikation beschäftigt, hat mich dieses Buch wirklich begeistert! Es ist kein trockenes Theorie-Monster, sondern ein Werk, das ganz praxisnah und fundiert erklärt, wie Leichte Sprache funktioniert und warum sie so wichtig ist.

    Besonders spannend fand ich, dass das Buch genau die Perspektive von Behördenmitarbeitern einnimmt: Es liefert konkrete Hilfestellungen, wie man Leichte Sprache im Alltag umsetzt, ohne sich in theoretischen Konstrukten zu verlieren. Gleichzeitig ist es aber so gut strukturiert, dass auch jeder, der neu in das Thema einsteigt, sofort einen klaren Überblick bekommt.

    Der Fokus des Buches liegt auf der Anwendung von Leichter Sprache in Behörden und wie juristische und fachliche Texte dadurch für alle zugänglicher gemacht werden können. Besonders interessant fand ich das Konzept, dass selbst komplexe Inhalte so vereinfacht werden können, dass sie für jeden verständlich bleiben, ohne an Präzision zu verlieren. Das Buch geht sogar auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz ein, um den Übersetzungsprozess in Leichte Sprache zu unterstützen – ein spannender Ansatz, der für die Zukunft viel Potenzial bietet!

    Die Mischung aus Hintergrundwissen, wie z. B. den rechtlichen Grundlagen oder den Funktionen der Leichten Sprache, und der praktischen Anwendung macht es für mich unschlagbar. Kapitel 7 mit den Anwendbarkeitsprüfungen und den Checklisten ist ein absoluter Volltreffer – so stelle ich mir nützliche Handreichungen vor!

    Besonders gelungen finde ich auch die kurzen, knackigen Fazits nach jedem Kapitel. Die fassen nicht nur alles Wichtige zusammen, sondern helfen auch, schnell einen Überblick zu bekommen, wenn man mal wenig Zeit hat.

    Mein Fazit:
    Es ist nicht nur ein Muss für alle, die beruflich mit Leichter Sprache zu tun haben, sondern auch eine echte Bereicherung für jeden, der barrierefreie Kommunikation besser verstehen will. Ich kann es nur wärmstens empfehlen – nicht nur für den Job, sondern auch, weil es so angenehm und klar geschrieben ist.

  3. S. Angerer

    Schon der Titel macht neugierig: „Leichte Behördensprache“, wer wünscht sich das nicht? Tatsächlich aber richtet sich die Publikation vor allem an Fachkräfte in Behörden und Verwaltungen. Für ihre grundlegende Dissertation an der Fakultät für Humanwissenschaften an der Julius-Maximilian-Universität Würzburg konzipiert Dr. Sonja Abend Leitlinien und Organisationsstrukturen für leicht verständliche und trotzdem rechtssichere Behördenkommunikation.

    Dabei geht sie auf Unterschiede zur Leichten Sprache, aber auch zur Bürgernahen Verwaltungssprache ein. Für das Konzept holte die Autorin über Fragebögen und Gespräche umfangreiche Rückmeldungen aus der Praxis ein. Das fördert nicht nur die Akzeptanz in den Arbeitsbereichen, sondern sorgt auch dafür, dass die Leichte Behördensprache gut umsetzbar ist.

    Durch die Auswertung der Fragebögen stellte sich zudem heraus, dass von Leichter Behördensprache nicht nur klassische Zielgruppen barrierearmer Kommunikation wie körperlich, geistig und seelisch Beeinträchtigte profitieren. Sondern auch bildungsferne oder ältere Adressaten, sowie Menschen mit nicht-deutscher Familiensprache.

    Dabei sind die acht Kapitel dieses Buchs sehr gut auch von Fachfremden zu lesen. Durch die Zusammenfassung an jedem Kapitelende kann man sich zudem rasch ein Bild von dieser wichtigen Arbeit machen. Jetzt bleibt nur noch die Frage: Wann fangen wir damit an, die von Frau Dr. Abend vorgeschlagene Leichte Behördensprache in die Tat umzusetzen?

  4. Dr. Britta Radkowsky

    Seit 2016 sind Behörden laut § 11 Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) dazu verpflichtet, Leichte Sprache zu verwenden. Das heißt, sie müssen ihre Informationen leicht verständlich formuliert zur Verfügung stellen, um ein gleichberechtigtes Miteinander zu fördern.

    Wie sich dies in der Praxis darstellt, wie die Behördenmitarbeitenden die Vorgabe bewerten, und an welcher Stelle es Möglichkeiten zur Optimierung gibt, ist Gegenstand von Sonja Abends Studie „Leichte Behördensprache. Entwicklung eines Konzepts zur Stärkung einer inklusiven Gesellschaft“.

    In dieser erläutert Abend zunächst zentrale Leseprozesse, die Bedeutung barrierefreier Textgestaltung zur Überwindung von Verständlichkeitsbarrieren und zeigt, wie Lesbarkeitsindizes oder Regelwerke zu effizienterer Kommunikation und verbessertem Bürgerservice beitragen können.

    Im zweiten Schritt werden die Entstehung, Nutzer:innengruppen, Regelwerke und Funktionen der Leichten Sprache analysiert, deren Grenzen im Verwaltungskontext aufgezeigt und exkludierende Zugangsbeschränkungen kritisiert.

    Dann nimmt Abend das Konzept der bürgernahen Verwaltungssprache in den Blick, für das es – im Gegensatz zur Leichten Sprache – keine gesetzlich geregelte Umsetzungsverpflichtung und keine gesetzlich definierten Zielgruppen gibt, und das Inklusionsaspekte unberücksichtigt lässt.

    Auf Basis der erfolgten Analysen und den Ergebnissen einer nicht repräsentativen, von Abend durchgeführten Umfrage, an der sich rund 80 Behördenmitarbeitende beteiligten, wird dann das Konzept der Leichten Behördensprache entwickelt, das auf drei Säulen beruht (Gestaltungshinweise, Summary/Checklisten und ein sogenanntes Summary-Team).

    Abschließend führt Abend Anwendbarkeitstests durch, die zeigen, dass die vorgeschlagenen Materialien der Leichten Behördensprache als effizient, selbsterklärend und hilfreich wahrgenommen werden, und welche die Vermutung bestätigen, dass verständlichere Kommunikation Zeit und Ressourcen spart.

    So gelingt es Sonja Abend, eine fundierte und überaus überzeugende Grundlage dafür vorzulegen, wie die Umsetzung von Leichter Sprache in Behörden gelingen kann. Dass sie dabei ihren wichtigen Beitrag zur Inklusionsforschung sprachlich leicht verständlich ausformuliert hat, versteht sich von selbst.

  5. Philipp Catani

    Kommunikation kann gelingen, wenn Personen einander verstehen. Dies gilt auch und vor allem für die Kommunikation zwischen Behörden und Bürger:innen. Behördenmitarbeiter:innen kommt hierbei die Aufgabe zu, relevante Informationen so aufzubereiten, dass sie von interessierten Laien verstanden werden können. Ausgehend von einem weiten Inklusionsbegriff entwirft Sonja Abend das agile Konzept der Leichten Behördensprache, das sowohl Anleihen bei der Leichten Sprache als auch der Bürgernahen Verwaltungssprache nimmt. Während es der Leichten Sprache in erster Linie um Inklusion geht und die Bürgernahe Verwaltungssprache die Aspekte Fachlichkeit sowie Sprache zu Handlungsmaximen erklärt, richtet sich die Leichte Behördensprache an der Trias Fachlichkeit, Sprache und Inklusion aus. Sonja Abend erläutert abseits eines rigiden Regelkatalogs, wie die Leichte Behördensprache als ein Zusatzangebot für alle Menschen zu den in rechtlicher Hinsicht notwendigen Ausgangstexten realisiert sowie implementiert werden kann und referiert Ergebnisse aus der Befragung von Behördenmitarbeiter:innen und angehenden Verwaltungsfachangestellten. Prädikat: fundiert – innovativ – praktikabel – empfehlenswert.

  6. Sibille Windhof

    Leichte Behördensprache – Entwicklung eines Konzepts zur Stärkung einer inklusiven Gesellschaft.

    Ein Titel, bei dem sicherlich viele Stoßseufzer zu hören sind. Kann der Bürger nun hoffen? Die Frage kann mit ja und nein beantwortet werden, denn, wie der Untertitel verrät, widmet sich das Buch der Umsetzung und dem entsprechenden Verlauf der UN-Behindertenkonventionen und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG §11).
    Ein sehr umfangreiches Buch, welches den Verlauf der Entstehung aus den Vorgaben der UN Behindertenrechtkonventionen und dem Behindertengleichstellungsgesetzes sehr angenehm und gut lesbar aufgreift. Natürlich wird der Punkt, für wen und warum einfache Behördensprache notwendig ist, ausgiebig beantwortet und auch über den Nutzen wird in der Tiefe diskutiert.
    Ein gelungenes Werk, welches zur Unterstützung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter dienen kann/sollte. Aber ich sehe auch die Möglichkeit eines Überarbeitens oder Überdenkens von bereits bestehenden Workflows.

    Als erste Adressaten dieses Buches sehe ich die entsprechenden Behördenmitarbeiter, wie z.B. Pressestelle, Redakteure, Webteams etc. In vielen Behörden wurden individuelle Inklusivionsvereinbarungen abgeschlossen, die auch die leichte Behördensprache einbeziehen. Deshalb empfehle ich als Adressaten neben den entsprechenden Behördenmitarbeitern auch die Interessenvertretungen sowie die Schwerbehindertenvertretungen und die Personalräte.

  7. Dr. Gerald Klenk

    Die Autorin verfolgt mit ihrer Arbeit ein ebenso weitreichendes wie wichtiges Ziel: Behörden sollen mit dem Konzept in die Lage versetzt werden, mit allen Bürger*innen angemessen und verständlich zu kommunizieren. Die Notwendigkeit eines solchen Konzepts leitet sich allein aus der Tatsache ab, dass „61% der Bevölkerung häufig oder ab und zu, unabhängig von der Schulbildung, Verstehensprobleme mit Behördentexten haben“ (S. 151).
    Die Probleme beginnen in der Wechselwirkung zwischen den Textproduzierenden und deren (oft juristisch verklausulierten) Intentionen und den Adressat*innen: auf beiden Seiten gibt es eine erheblich Spanne von Kompetenzen, Divergenzen in Vorerfahrungen und Vor-wissen, emotionale Befindlichkeiten u.v.a.m. Dieses Spektrum wird zunächst analysiert.
    Auf dieser Grundlage baut eine sehr ausführliche, differenzierte Darstellung von Leichter Sprache auf. Hier kommt der Behinderungsbegriff ins Spiel, woraus deutlich wird, worin der inklusive Anspruch des Konzepts „Leichte Behördensprache“ besteht: Leichte Sprache soll ALLEN Menschen die Behördensprache verständlich machen, also auch und gerade den Menschen mit (hier schwerpunktmäßig geistiger oder seelischer) Behinderung (S. 130), es geht also um Empowerment.
    Dabei werden grundlegende Probleme nicht verschwiegen: sie beginnen damit, dass mit Leichter Sprache auch die Gefahr einer Stigmatisierung durch (in-)direkte Zuschreibungen einhergeht. Vor allem aber sind verschiedene Regelwerke (S. 68 ff.) auf bestimmte Personengruppen ausgelegt und haben daher u.U. sogar exkludierende Wirkung (S. 131). Des-halb ist die erhoffte Verbesserung bei der Kommunikation zwischen Behörden und Bürgern bislang ausgeblieben.
    Die analytischen Merkmale Leichter Sprache sind für die Beurteilung aller Versuche der sprachlichen Vereinfachung von grundsätzlich ausschlaggebender Bedeutung und beziehen sich Semantik, Lexik und Syntax, aber auch auf Qualitätssicherung, mediale und visuelle Gestaltung, Morphologie und Typologie. (S. 87 ff.). Leichte Sprache wird von sog. Einfacher Sprache (S. 67) klar unterschieden, ebenso der Ansatz der Bürgernahen Verwaltungssprache: Während sich das Konzept der Leichten Sprache auf den allgemeinen Sprachgebrauch bezieht, nimmt sie Bezug auf juristische Fachtexte. Sie unterliegt keiner gesetzlich geregelten Umsetzungsverpflichtung (S. 151), ihr Konzept stammt aus der Zeit vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (2009) und ist daher nicht auf das Anliegen der Inklusion ausgerichtet. – Auch mit diesem Ansatz ergab sich keine nachhaltige Verbesserung der Behördenkommunikation.
    Der zweite Teil des Buches widmet sich also folgerichtig dem neuen Konzept der „Leichten Behördensprache“ (LBS), das hier im Anschluss entwickelt wird. Die Autorin beruft sich auf ihre 20-jährige Berufspraxis in Sozialbehörden und verweist zugleich auf ihre eigene Betroffenheit.
    Für ihr Konzept führt sie neue Kriterienbereiche Fachlichkeit, Sprache und Inklusion ein, die sie als die Schwächen der zuvor analysierten Ansätze ausgemacht hat. Insgesamt erhebt das Konzept einen Qualitätsanspruch, der deutlich über das Niveau von Ratgebern oder Regelwerken hinausgeht. Kapitel 4 stellt die neue Konzeption kompakt vor; ihr „Markenkern“ ist die Agilität, die eine kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung garantieren soll. Verantwortlich dafür sind sog. Summary-Teams, die die behördlichen Kommunikationsprozesse sozusagen auf der Metaebene begleiten und evaluieren. Zusammengefasst ergibt sich ein 3-Säulen-Modell, auf dem die Leichte Behördensprache beruht:
    Gestaltungshinweise – Summary / Checklisten – Summary-Team
    Hervorgegangen ist dieses Modell aus einer empirischen Untersuchung. Sie sollte in Erfahrung bringen, „welche Erwartungen und Befürchtungen Behördenmitarbeiter(innen) hin-sichtlich eines Sprachkonzepts haben, das die Kommunikation von Behörden zu Bürger(inne)n verbessert“ (S. 159). Die berufspraktische Expertise der Behördenmitarbeitenden wird also gezielt zur Entwicklung des Konzepts herangezogen. Kapitel 5 beschreibt dazu das elaborierte Forschungsdesign sowie die Ergebnisse der Befragung. Dies ergab die Notwendigkeit einer Kombination von Fachlichkeit und Verständlichkeit als Grundlage für eine effektive Kommunikation, d.h. eine Kommunikation, die ohne Informationsverlust durch sprachliche Reduzierung funktioniert. Zentrale Bausteine sind die Summarys als Zusammenfassung der Bescheide oder anderer behördlicher Dokumente.
    Das Kapitel 6 beschreibt nun die Konzeption im Detail. Sie „will den Anwender(inne)n die Rahmenbedingungen für ihren (gemeint ist die LBS; Anm. d. Verf.) Gebrauch aufzeigen und dabei auf eigene, engmaschige Regeln verzichten“ (S. 189). Sie greift auf Erkenntnisse der Verständlichkeitsforschung zurück, beruht auf den Regeln der deutschen Rechtschreibung und Grammatik und ist unabhängig von der Art der Behörde. LBS orientiert sich an bestehenden Rechtsgrundlagen.
    Leichte Behördensprache wird prinzipiell auf dieselben Strukturmerkmale wie die Leichte Sprache bezogen. Von entscheidender Bedeutung sind mit Blick auf die Anwendung die „Elemente der LBS“ (S. 259 ff.). Hier geht es nun um die konkrete Anwendung. Dazu bietet das Konzept hilfreiche Checklisten zur Gestaltung von Behördentexten sowie zur Formulierung von Summarys als Ergänzung zu offiziellen Bescheiden (S. 264 ff.).
    Ein Novum im Zusammenhang mit inklusiver Sprachgestaltung und der LBS im Besonderen stellt das sog. Summary-Team dar. Es ist als Stabstelle der Behördenleitung direkt unter-stellt. „Die direkte Schnittstelle zur Behördenleitung und den anderen Fachabteilungen gewährleistet eine verlustfreie Kommunikation, schnellere, flexiblere Umsetzung und trägt zur Qualitätssicherung bei“ (S. 270). Das Team setzt sich aus Jurist*innen, Sprachexpert*innen und Vertreter*innen der operativ Mitarbeitenden zusammen und ist zuständig für die Implementierung, Umsetzung und Adaption der Konzept der LBS. Dazu gehört u.a. die kontinuierliche Evaluation der (Aus-)Wirkungen der LBS im Behördenalltag. Die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz werden bereits berücksichtigt.
    Für die wissenschaftliche Absicherung des Konzept steht schließlich ein Anwendbarkeitstest, der inhaltlich und methodisch dargestellt wird. Im Ergebnis belegt er die Akzeptanz der
    vorgelegten Materialien zur Umsetzung des Konzepts bei erfahrenen Mitarbeiter*innen ebenso wie bei Proband*innen in Ausbildung.
    Fazit
    Das Konzept der Leichten Behördensprache verfolgt ein längst überfälliges Ziel im weiteren Kontext der Entbürokratisierung. Behörden haben die Aufgabe, das Zusammenleben der Menschen auf eine allgemein transparente und verständliche Weise zu ordnen und dabei gleichzeitig die dynamischen Veränderungen in unserer Gesellschaft und im globalen Kontext zu berücksichtigen. Sprache ist das zentrale Transportmittel für alle Regelungen, sie müssen also zwingend inklusiv ausgestaltet sein.
    Das Konzept der LBS stellt einen fundiert ausgearbeiteten „Werkzeugkasten“ für diese Aufgabe dar. Wie der Anwendungstest zeigt, erfüllt er auch die Erwartungen der Behördenmitarbeitenden. Inwieweit die Nutznießer der veränderten Sprachanwendung davon profitieren, muss die Praxis beweisen.
    Als größte Herausforderung sind die Summary-Teams zu sehen. Hier wird eine neue Strukturebene in die Behörden eingezogen, die auch die Gefahr in sich birgt, die Bürokratie ein Stück weit größer zu machen. Man darf gespannt sein, wie das Konzept sich in der Praxis bewährt – zu wünschen ist es allemal.

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Autor*innen

Sonja Abend
Dr. Sonja Abend promovierte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Schlagwörter

(geistige) Behinderung, Barrierefreiheit, Behördenkommunikation, Diversität, Inklusion, KI-basierte Texterstellung, Leichte Sprache, November 2024, seelische Behinderung

Beschreibung

Beschreibung

Leichte Sprache gewinnt zunehmend an Bedeutung. Behörden sind gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen, um Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen eine barrierefreie Kommunikation zu ermöglichen. Sonja Abend untersucht die Sichtweisen von Behördenmitarbeitenden, die rechtlichen Rahmenbedingungen und vergleicht Leichte Sprache mit bürgernaher Verwaltungssprache. Daraus entwickelt sie das Konzept der Leichten Behördensprache.

Das Konzept der Leichten Behördensprache fördert Inklusion und Diversität, indem es Behörden ermöglicht, ihre Kommunikation effizienter und zielgerichteter zu gestalten.
In einer umfassenden empirischen Studie analysiert die Autorin, ob eine Vereinfachung der Behördensprache von den Behördenmitarbeitenden gewünscht ist, ob sie als effizient erachtet wird und welche Personengruppen als Zielgruppen für vereinfachtes behördliches Schriftgut identifiziert werden.
Die Autorin betrachtet auch die KI-basierte Texterstellung als Werkzeug, das neue Möglichkeiten zur Optimierung der Behördenkommunikation bietet und dem Fachkräftemangel entgegenwirken kann. Sie bietet damit eine wertvolle Ressource für alle, die sich mit den Herausforderungen und Potenzialen der Leichten Sprache im öffentlichen Sektor auseinandersetzen und einen Beitrag zur inklusiven Gesellschaft leisten möchten.

Die Autorin:
Dr. Sonja Abend promovierte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Der Fachbereich:
Erziehungswissenschaft, Soziale Arbeit

Bibliografie

Zusätzliche Information

Verlag

ISBN

978-3-96665-093-9

eISBN

978-3-96665-903-1

Format

14,8 x 21,0 cm

Umfang

344

Erscheinungsjahr

2024

Erscheinungsdatum

11.11.2024

Auflage

1.

Sprache

Deutsch

Produktsicherheit

Zusatzmaterial

Bewertungen (7)

7 Bewertungen für Leichte Behördensprache

  1. Joachim Zweig

    Ein Standardwerk?
    Standardsetzende Werke sind entweder Überblickswerke, die den bisherigen Stand der Wissenschaft zusammenfassen und fortführen, oder Werke, die sich in der Praxis zu einem standardsetzenden Werk entwickeln. Die Dissertation von Frau Abend wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zur letztgenannten Kategorie gehören und damit Standards setzen. Warum?

    Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vom 27.04.2002
    22 Jahre ist es jetzt schon her, dass das o.g. Gesetz in Kraft trat, damit Menschen mit Behinderungen mit Hilfe der Leichten Sprache besser mit der öffentlichen Verwaltung in den Dialog treten können. Der Autor dieser Rezension kann sich noch gut erinnern, dass es dann noch Jahre dauerte, bis die erste Publikation einer Bundesbehörde in Leichter Sprache erschien. Die Vorbehalte waren groß. Zusätzliche Kosten, wenn eine Publikation noch zusätzlich in Leichte Sprache übersetzt werden sollte, Zeitaufwand für eine vermeintlich kleine Klientel keine ‚Übersetzerbüros‘, die sich mit Leichter Sprache auskannten, keine Normierung, keine wissenschaftliche Expertise etc.

    Zwischenzeitlich ist aber klar, dass nicht nur Menschen mit Behinderungen auf diese Form der Kommunikation angewiesen sind, sondern dass auch andere Menschen – z.B. Ausländer – diese übersetzten Texte als hilfreich empfinden: Und wenn man ehrlich ist: So mancher Rechtstext ist so schwierig zu verstehen, dass eine Darstellung in Leichter Sprache vielen Menschen hilfreich ist.

    Für wen kann dieses Werk hilfreich sein?
    Für jemanden, der sich zum ersten Mal mit dem Thema ‚Leichte Sprache‘ beschäftigt / dienstlich beschäftigen muss, denn in dem Buch wurde die Perspektive der Behördenmitarbeiter/innen eingenommen. Also kein umständliches theoretisieren, sondern handfeste Informationen.

    Für Personen, die einen Überblick über die (Rechts-)Grundlagen des Behindertenbegriffs und von Leichter Sprache haben möchten, die die Funktionen und Risiken der Leichten Sprache wie auch ihre Struktur und Merkmale kennenlernen wollen. Ebenfalls wird der Unterschied zwischen Bürgernahen Verwaltungssprache und Leichte Behördensprache detailliert erklärt und damit viele, bisherige Missverständnisse aufgeklärt.

    Für den Praktiker wird sehr wahrscheinlich das 7. Kapitel über die Anwendbarkeit und die Anwendbarkeitsprüfungen der Leichten Behördensprache interessant sein. Checklisten sind dabei sehr hilfreich.

    Was mir besonders gut gefallen hat und sicherlich hilfreich ist, dass nach jedem Kapitel ein meist einseitiges Fazit gezogen wird. Diese Zusammenfassungen kommen wirklich auf den Punkt und können auch helfen, ein Kapitel schneller zu lesen und zu verstehen, wenn man das Fazit zuvor gelesen hat.

    Mein Fazit:
    Sollte in jeder Bibliothek einer öffentlichen Einrichtung stehen, als Argumentationsgrundlage, als Hilfestellung und Nachschlagewerk für Mitarbeiter/innen und Betroffene, als wissenschaftliche Basis für eine barrierefrei Kommunikation – als standardsetzendes Werk.

  2. Mirijam Kobzan

    Leichte Behördensprache: klare Empfehlung!

    Als jemand, der sich beruflich intensiv mit barrierefreier Kommunikation beschäftigt, hat mich dieses Buch wirklich begeistert! Es ist kein trockenes Theorie-Monster, sondern ein Werk, das ganz praxisnah und fundiert erklärt, wie Leichte Sprache funktioniert und warum sie so wichtig ist.

    Besonders spannend fand ich, dass das Buch genau die Perspektive von Behördenmitarbeitern einnimmt: Es liefert konkrete Hilfestellungen, wie man Leichte Sprache im Alltag umsetzt, ohne sich in theoretischen Konstrukten zu verlieren. Gleichzeitig ist es aber so gut strukturiert, dass auch jeder, der neu in das Thema einsteigt, sofort einen klaren Überblick bekommt.

    Der Fokus des Buches liegt auf der Anwendung von Leichter Sprache in Behörden und wie juristische und fachliche Texte dadurch für alle zugänglicher gemacht werden können. Besonders interessant fand ich das Konzept, dass selbst komplexe Inhalte so vereinfacht werden können, dass sie für jeden verständlich bleiben, ohne an Präzision zu verlieren. Das Buch geht sogar auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz ein, um den Übersetzungsprozess in Leichte Sprache zu unterstützen – ein spannender Ansatz, der für die Zukunft viel Potenzial bietet!

    Die Mischung aus Hintergrundwissen, wie z. B. den rechtlichen Grundlagen oder den Funktionen der Leichten Sprache, und der praktischen Anwendung macht es für mich unschlagbar. Kapitel 7 mit den Anwendbarkeitsprüfungen und den Checklisten ist ein absoluter Volltreffer – so stelle ich mir nützliche Handreichungen vor!

    Besonders gelungen finde ich auch die kurzen, knackigen Fazits nach jedem Kapitel. Die fassen nicht nur alles Wichtige zusammen, sondern helfen auch, schnell einen Überblick zu bekommen, wenn man mal wenig Zeit hat.

    Mein Fazit:
    Es ist nicht nur ein Muss für alle, die beruflich mit Leichter Sprache zu tun haben, sondern auch eine echte Bereicherung für jeden, der barrierefreie Kommunikation besser verstehen will. Ich kann es nur wärmstens empfehlen – nicht nur für den Job, sondern auch, weil es so angenehm und klar geschrieben ist.

  3. S. Angerer

    Schon der Titel macht neugierig: „Leichte Behördensprache“, wer wünscht sich das nicht? Tatsächlich aber richtet sich die Publikation vor allem an Fachkräfte in Behörden und Verwaltungen. Für ihre grundlegende Dissertation an der Fakultät für Humanwissenschaften an der Julius-Maximilian-Universität Würzburg konzipiert Dr. Sonja Abend Leitlinien und Organisationsstrukturen für leicht verständliche und trotzdem rechtssichere Behördenkommunikation.

    Dabei geht sie auf Unterschiede zur Leichten Sprache, aber auch zur Bürgernahen Verwaltungssprache ein. Für das Konzept holte die Autorin über Fragebögen und Gespräche umfangreiche Rückmeldungen aus der Praxis ein. Das fördert nicht nur die Akzeptanz in den Arbeitsbereichen, sondern sorgt auch dafür, dass die Leichte Behördensprache gut umsetzbar ist.

    Durch die Auswertung der Fragebögen stellte sich zudem heraus, dass von Leichter Behördensprache nicht nur klassische Zielgruppen barrierearmer Kommunikation wie körperlich, geistig und seelisch Beeinträchtigte profitieren. Sondern auch bildungsferne oder ältere Adressaten, sowie Menschen mit nicht-deutscher Familiensprache.

    Dabei sind die acht Kapitel dieses Buchs sehr gut auch von Fachfremden zu lesen. Durch die Zusammenfassung an jedem Kapitelende kann man sich zudem rasch ein Bild von dieser wichtigen Arbeit machen. Jetzt bleibt nur noch die Frage: Wann fangen wir damit an, die von Frau Dr. Abend vorgeschlagene Leichte Behördensprache in die Tat umzusetzen?

  4. Dr. Britta Radkowsky

    Seit 2016 sind Behörden laut § 11 Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) dazu verpflichtet, Leichte Sprache zu verwenden. Das heißt, sie müssen ihre Informationen leicht verständlich formuliert zur Verfügung stellen, um ein gleichberechtigtes Miteinander zu fördern.

    Wie sich dies in der Praxis darstellt, wie die Behördenmitarbeitenden die Vorgabe bewerten, und an welcher Stelle es Möglichkeiten zur Optimierung gibt, ist Gegenstand von Sonja Abends Studie „Leichte Behördensprache. Entwicklung eines Konzepts zur Stärkung einer inklusiven Gesellschaft“.

    In dieser erläutert Abend zunächst zentrale Leseprozesse, die Bedeutung barrierefreier Textgestaltung zur Überwindung von Verständlichkeitsbarrieren und zeigt, wie Lesbarkeitsindizes oder Regelwerke zu effizienterer Kommunikation und verbessertem Bürgerservice beitragen können.

    Im zweiten Schritt werden die Entstehung, Nutzer:innengruppen, Regelwerke und Funktionen der Leichten Sprache analysiert, deren Grenzen im Verwaltungskontext aufgezeigt und exkludierende Zugangsbeschränkungen kritisiert.

    Dann nimmt Abend das Konzept der bürgernahen Verwaltungssprache in den Blick, für das es – im Gegensatz zur Leichten Sprache – keine gesetzlich geregelte Umsetzungsverpflichtung und keine gesetzlich definierten Zielgruppen gibt, und das Inklusionsaspekte unberücksichtigt lässt.

    Auf Basis der erfolgten Analysen und den Ergebnissen einer nicht repräsentativen, von Abend durchgeführten Umfrage, an der sich rund 80 Behördenmitarbeitende beteiligten, wird dann das Konzept der Leichten Behördensprache entwickelt, das auf drei Säulen beruht (Gestaltungshinweise, Summary/Checklisten und ein sogenanntes Summary-Team).

    Abschließend führt Abend Anwendbarkeitstests durch, die zeigen, dass die vorgeschlagenen Materialien der Leichten Behördensprache als effizient, selbsterklärend und hilfreich wahrgenommen werden, und welche die Vermutung bestätigen, dass verständlichere Kommunikation Zeit und Ressourcen spart.

    So gelingt es Sonja Abend, eine fundierte und überaus überzeugende Grundlage dafür vorzulegen, wie die Umsetzung von Leichter Sprache in Behörden gelingen kann. Dass sie dabei ihren wichtigen Beitrag zur Inklusionsforschung sprachlich leicht verständlich ausformuliert hat, versteht sich von selbst.

  5. Philipp Catani

    Kommunikation kann gelingen, wenn Personen einander verstehen. Dies gilt auch und vor allem für die Kommunikation zwischen Behörden und Bürger:innen. Behördenmitarbeiter:innen kommt hierbei die Aufgabe zu, relevante Informationen so aufzubereiten, dass sie von interessierten Laien verstanden werden können. Ausgehend von einem weiten Inklusionsbegriff entwirft Sonja Abend das agile Konzept der Leichten Behördensprache, das sowohl Anleihen bei der Leichten Sprache als auch der Bürgernahen Verwaltungssprache nimmt. Während es der Leichten Sprache in erster Linie um Inklusion geht und die Bürgernahe Verwaltungssprache die Aspekte Fachlichkeit sowie Sprache zu Handlungsmaximen erklärt, richtet sich die Leichte Behördensprache an der Trias Fachlichkeit, Sprache und Inklusion aus. Sonja Abend erläutert abseits eines rigiden Regelkatalogs, wie die Leichte Behördensprache als ein Zusatzangebot für alle Menschen zu den in rechtlicher Hinsicht notwendigen Ausgangstexten realisiert sowie implementiert werden kann und referiert Ergebnisse aus der Befragung von Behördenmitarbeiter:innen und angehenden Verwaltungsfachangestellten. Prädikat: fundiert – innovativ – praktikabel – empfehlenswert.

  6. Sibille Windhof

    Leichte Behördensprache – Entwicklung eines Konzepts zur Stärkung einer inklusiven Gesellschaft.

    Ein Titel, bei dem sicherlich viele Stoßseufzer zu hören sind. Kann der Bürger nun hoffen? Die Frage kann mit ja und nein beantwortet werden, denn, wie der Untertitel verrät, widmet sich das Buch der Umsetzung und dem entsprechenden Verlauf der UN-Behindertenkonventionen und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG §11).
    Ein sehr umfangreiches Buch, welches den Verlauf der Entstehung aus den Vorgaben der UN Behindertenrechtkonventionen und dem Behindertengleichstellungsgesetzes sehr angenehm und gut lesbar aufgreift. Natürlich wird der Punkt, für wen und warum einfache Behördensprache notwendig ist, ausgiebig beantwortet und auch über den Nutzen wird in der Tiefe diskutiert.
    Ein gelungenes Werk, welches zur Unterstützung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter dienen kann/sollte. Aber ich sehe auch die Möglichkeit eines Überarbeitens oder Überdenkens von bereits bestehenden Workflows.

    Als erste Adressaten dieses Buches sehe ich die entsprechenden Behördenmitarbeiter, wie z.B. Pressestelle, Redakteure, Webteams etc. In vielen Behörden wurden individuelle Inklusivionsvereinbarungen abgeschlossen, die auch die leichte Behördensprache einbeziehen. Deshalb empfehle ich als Adressaten neben den entsprechenden Behördenmitarbeitern auch die Interessenvertretungen sowie die Schwerbehindertenvertretungen und die Personalräte.

  7. Dr. Gerald Klenk

    Die Autorin verfolgt mit ihrer Arbeit ein ebenso weitreichendes wie wichtiges Ziel: Behörden sollen mit dem Konzept in die Lage versetzt werden, mit allen Bürger*innen angemessen und verständlich zu kommunizieren. Die Notwendigkeit eines solchen Konzepts leitet sich allein aus der Tatsache ab, dass „61% der Bevölkerung häufig oder ab und zu, unabhängig von der Schulbildung, Verstehensprobleme mit Behördentexten haben“ (S. 151).
    Die Probleme beginnen in der Wechselwirkung zwischen den Textproduzierenden und deren (oft juristisch verklausulierten) Intentionen und den Adressat*innen: auf beiden Seiten gibt es eine erheblich Spanne von Kompetenzen, Divergenzen in Vorerfahrungen und Vor-wissen, emotionale Befindlichkeiten u.v.a.m. Dieses Spektrum wird zunächst analysiert.
    Auf dieser Grundlage baut eine sehr ausführliche, differenzierte Darstellung von Leichter Sprache auf. Hier kommt der Behinderungsbegriff ins Spiel, woraus deutlich wird, worin der inklusive Anspruch des Konzepts „Leichte Behördensprache“ besteht: Leichte Sprache soll ALLEN Menschen die Behördensprache verständlich machen, also auch und gerade den Menschen mit (hier schwerpunktmäßig geistiger oder seelischer) Behinderung (S. 130), es geht also um Empowerment.
    Dabei werden grundlegende Probleme nicht verschwiegen: sie beginnen damit, dass mit Leichter Sprache auch die Gefahr einer Stigmatisierung durch (in-)direkte Zuschreibungen einhergeht. Vor allem aber sind verschiedene Regelwerke (S. 68 ff.) auf bestimmte Personengruppen ausgelegt und haben daher u.U. sogar exkludierende Wirkung (S. 131). Des-halb ist die erhoffte Verbesserung bei der Kommunikation zwischen Behörden und Bürgern bislang ausgeblieben.
    Die analytischen Merkmale Leichter Sprache sind für die Beurteilung aller Versuche der sprachlichen Vereinfachung von grundsätzlich ausschlaggebender Bedeutung und beziehen sich Semantik, Lexik und Syntax, aber auch auf Qualitätssicherung, mediale und visuelle Gestaltung, Morphologie und Typologie. (S. 87 ff.). Leichte Sprache wird von sog. Einfacher Sprache (S. 67) klar unterschieden, ebenso der Ansatz der Bürgernahen Verwaltungssprache: Während sich das Konzept der Leichten Sprache auf den allgemeinen Sprachgebrauch bezieht, nimmt sie Bezug auf juristische Fachtexte. Sie unterliegt keiner gesetzlich geregelten Umsetzungsverpflichtung (S. 151), ihr Konzept stammt aus der Zeit vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (2009) und ist daher nicht auf das Anliegen der Inklusion ausgerichtet. – Auch mit diesem Ansatz ergab sich keine nachhaltige Verbesserung der Behördenkommunikation.
    Der zweite Teil des Buches widmet sich also folgerichtig dem neuen Konzept der „Leichten Behördensprache“ (LBS), das hier im Anschluss entwickelt wird. Die Autorin beruft sich auf ihre 20-jährige Berufspraxis in Sozialbehörden und verweist zugleich auf ihre eigene Betroffenheit.
    Für ihr Konzept führt sie neue Kriterienbereiche Fachlichkeit, Sprache und Inklusion ein, die sie als die Schwächen der zuvor analysierten Ansätze ausgemacht hat. Insgesamt erhebt das Konzept einen Qualitätsanspruch, der deutlich über das Niveau von Ratgebern oder Regelwerken hinausgeht. Kapitel 4 stellt die neue Konzeption kompakt vor; ihr „Markenkern“ ist die Agilität, die eine kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung garantieren soll. Verantwortlich dafür sind sog. Summary-Teams, die die behördlichen Kommunikationsprozesse sozusagen auf der Metaebene begleiten und evaluieren. Zusammengefasst ergibt sich ein 3-Säulen-Modell, auf dem die Leichte Behördensprache beruht:
    Gestaltungshinweise – Summary / Checklisten – Summary-Team
    Hervorgegangen ist dieses Modell aus einer empirischen Untersuchung. Sie sollte in Erfahrung bringen, „welche Erwartungen und Befürchtungen Behördenmitarbeiter(innen) hin-sichtlich eines Sprachkonzepts haben, das die Kommunikation von Behörden zu Bürger(inne)n verbessert“ (S. 159). Die berufspraktische Expertise der Behördenmitarbeitenden wird also gezielt zur Entwicklung des Konzepts herangezogen. Kapitel 5 beschreibt dazu das elaborierte Forschungsdesign sowie die Ergebnisse der Befragung. Dies ergab die Notwendigkeit einer Kombination von Fachlichkeit und Verständlichkeit als Grundlage für eine effektive Kommunikation, d.h. eine Kommunikation, die ohne Informationsverlust durch sprachliche Reduzierung funktioniert. Zentrale Bausteine sind die Summarys als Zusammenfassung der Bescheide oder anderer behördlicher Dokumente.
    Das Kapitel 6 beschreibt nun die Konzeption im Detail. Sie „will den Anwender(inne)n die Rahmenbedingungen für ihren (gemeint ist die LBS; Anm. d. Verf.) Gebrauch aufzeigen und dabei auf eigene, engmaschige Regeln verzichten“ (S. 189). Sie greift auf Erkenntnisse der Verständlichkeitsforschung zurück, beruht auf den Regeln der deutschen Rechtschreibung und Grammatik und ist unabhängig von der Art der Behörde. LBS orientiert sich an bestehenden Rechtsgrundlagen.
    Leichte Behördensprache wird prinzipiell auf dieselben Strukturmerkmale wie die Leichte Sprache bezogen. Von entscheidender Bedeutung sind mit Blick auf die Anwendung die „Elemente der LBS“ (S. 259 ff.). Hier geht es nun um die konkrete Anwendung. Dazu bietet das Konzept hilfreiche Checklisten zur Gestaltung von Behördentexten sowie zur Formulierung von Summarys als Ergänzung zu offiziellen Bescheiden (S. 264 ff.).
    Ein Novum im Zusammenhang mit inklusiver Sprachgestaltung und der LBS im Besonderen stellt das sog. Summary-Team dar. Es ist als Stabstelle der Behördenleitung direkt unter-stellt. „Die direkte Schnittstelle zur Behördenleitung und den anderen Fachabteilungen gewährleistet eine verlustfreie Kommunikation, schnellere, flexiblere Umsetzung und trägt zur Qualitätssicherung bei“ (S. 270). Das Team setzt sich aus Jurist*innen, Sprachexpert*innen und Vertreter*innen der operativ Mitarbeitenden zusammen und ist zuständig für die Implementierung, Umsetzung und Adaption der Konzept der LBS. Dazu gehört u.a. die kontinuierliche Evaluation der (Aus-)Wirkungen der LBS im Behördenalltag. Die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz werden bereits berücksichtigt.
    Für die wissenschaftliche Absicherung des Konzept steht schließlich ein Anwendbarkeitstest, der inhaltlich und methodisch dargestellt wird. Im Ergebnis belegt er die Akzeptanz der
    vorgelegten Materialien zur Umsetzung des Konzepts bei erfahrenen Mitarbeiter*innen ebenso wie bei Proband*innen in Ausbildung.
    Fazit
    Das Konzept der Leichten Behördensprache verfolgt ein längst überfälliges Ziel im weiteren Kontext der Entbürokratisierung. Behörden haben die Aufgabe, das Zusammenleben der Menschen auf eine allgemein transparente und verständliche Weise zu ordnen und dabei gleichzeitig die dynamischen Veränderungen in unserer Gesellschaft und im globalen Kontext zu berücksichtigen. Sprache ist das zentrale Transportmittel für alle Regelungen, sie müssen also zwingend inklusiv ausgestaltet sein.
    Das Konzept der LBS stellt einen fundiert ausgearbeiteten „Werkzeugkasten“ für diese Aufgabe dar. Wie der Anwendungstest zeigt, erfüllt er auch die Erwartungen der Behördenmitarbeitenden. Inwieweit die Nutznießer der veränderten Sprachanwendung davon profitieren, muss die Praxis beweisen.
    Als größte Herausforderung sind die Summary-Teams zu sehen. Hier wird eine neue Strukturebene in die Behörden eingezogen, die auch die Gefahr in sich birgt, die Bürokratie ein Stück weit größer zu machen. Man darf gespannt sein, wie das Konzept sich in der Praxis bewährt – zu wünschen ist es allemal.

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Sonja Abend
Dr. Sonja Abend promovierte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

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