Beschreibung
Häufig wird die Bundesregierung für ihr ineffizientes Koordinationsverfahren kritisiert. Doch trifft dies zu? Der Autor hinterfragt die üblichen Herangehensweisen und vergleicht die europapolitischen Koordinationsverfahren jeweils mit den allgemeinen Verfahren in den Regierungen. Die überraschend geringen Unterschiede zwischen den Verfahren in einer Regierung erlauben eine fundierte Bewertung der Leistungsfähigkeit der Koordinationsverfahren und vor allem eine kritische Neubetrachtung der Verfahren.
Die europapolitischen Koordinationsverfahren sind das zentrale Instrument der Regierungen, um europäische Politik zu formulieren. Sie ermöglichen die Partizipation an der europäischen Rechtssetzung und tragen entscheidend zur input-Legitimation der Europäischen Union bei. Vor allem das deutsche Verfahren gilt jedoch in Teilen als ineffizient, sogar als ineffektiv. Doch bei genauerer Betrachtung erweist sich diese Kritik als fragwürdig. Vergleichende Untersuchungen sind rar, methodisch problematisch und vernachlässigen den nationalstaatlichen Kontext. Die so erzielten Ergebnisse sind wenig aussagekräftig; Handlungsvorschläge praxisfern oder nicht erfolgversprechend.
Ausgangspunkte des Vergleichs sind die nationalstaatlichen Regierungen und deren allgemeine Koordinationsverfahren. Die europapolitischen Verfahren sind als Sonderfälle der “normalen” Verfahren zu betrachten und durch die notwendigen Anpassungen an die europäischen Rahmenbedingungen geprägt. Dadurch sind im Ergebnis Anzeichen für strukturelle Defizite bzw. die mangelnde Anpassung an europäische Rahmenbedingungen festzustellen. Es lässt sich aber nicht nachweisen, dass diese Defizite zu systematisch schlechteren Ergebnissen führen. Vielmehr gilt, dass die europapolitischen Koordinationsverfahren bereits so weit wie möglich an den europäischen Kontext angepasst sind. Verbesserungen ihrer Leistungsfähigkeit sind nur möglich, wenn das allgemeine Koordinationsverfahren geändert wird – ein unwahrscheinlicher Vorgang.
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