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ISSN: 0173-184X

PERIPHERIE 3-2017 (Heft 148) | Zivile Konfliktbearbeitung

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ISSN: 0173-184X

Content

PERIPHERIE – Politik • Ökonomie • Kultur
3-2017 (Heft 148): Zivile Konfliktbearbeitung

Schwerpunkt
Rebecca Gulowski / Christoph Weller: Zivile Konfliktbearbeitung. Kritik, Konzept und theoretische Fundierung
Julian Bergmann: EU-Friedensmediation auf dem Prüfstand – Zwischen hohem Anspruch und komplexer Wirklichkeit
Daniela Pastoors: Berater*in im Konflikt – Verschiedene Rollen in der Friedens- und Konfliktarbeit
Carina Pape: Die neue Sichtbarkeit. Ziviler Ungehorsam zweiter Stufe

Diskussion
Clemens Jürgenmeyer: Wahrheit, Widerstand und selbstloses Handeln. M.K. Gandhis Ethik der Gewaltfreiheit
Thomas Mickan / Alke Jenss / Adrian Paukstat / Mechthild Exo: Epistemisches Unbehagen. Die partizipative Entwicklung des Krisenengagements der Bundesrepublik und ihre Kritik

PERIPHERIE-Stichwort
Tilman Schiel: Failed State

Rezensionen
Brigita Malenica: Miriam Schroer-Hippel: Gewaltfreie Männlichkeitsideale. Psychologische Perspektiven auf zivilgesellschaftliche Friedensarbeit
Reinhart Kößler: Luke Sinwell mit Siphiwe Mbatha: The Spirit of Marikana. The Rise of Insurgent Trade Unionism in South Africa
Arndt Hopfmann: Kako Nubukpo, Martial Ze Belinga, Bruno Tinel & Demba Mussa Dembele (Hg.): Sortir l‘Afrique de la servitude monétaire. À qui profi te le franc CFA?
Reinhart Kößler: Óscar García Agustín & Martin Bak Jørgensen (Hg.): Solidarity without Borders. Gramscian Perspectives on Migration and Civil Society Alliances
Werner Ruf: Elke Grawert & Zeinab Abul-Magd (Hg.): Businessmen in Arms. How the Military and other Armed Groups Profit in the MENA Region
Gregor Seidl: Alke Jenss: Grauzonen staatlicher Gewalt. Staatlich produzierte Unsicherheit in Kolumbien und Mexiko
Bettina Engels: Frauke Banse: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing? Gewerkschaften in Ghana und Benin, die Förderung der Friedrich-Ebert-Stiftung und die Economic Partnership Agreements (EPAs)
Reinhart Kößler: Damien Short: Redefining Genocide. Settler Colonialism, Social Death and Ecocide

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Zusätzliche Informationen

Publisher

ISSN

0173-184X

eISSN

2366-4185

Volume

37. Jahrgang 2017

Edition

3 (148)

Date of publication

29.11.2017

Scope

157

Language

Deutsch

Format

14,8 x 21 cm

DOI

https://doi.org/10.3224/peripherie.v37i3

Open Access-Lizenz

https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de

Homepage

https://peripherie.budrich-journals.de

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Autor*innen

Schlagwörter

Bundesrepublik Deutschland, Ethik, Europäische Union, Frieden, Friedensarbeit, Gewalt, Gewaltfreiheit, Hannah Arendt, Interventionismus, John Rawls, Jürgen Habermas, Konflikt, Konfliktbearbeitung, Konfliktmanagement, Konflikttheorie, Konflikttransformation, Krisenengagement, Mahatma Gandhi, Mediation, peacebuilding, Widerstand, ziviler Ungehorsam

Abstracts

Zivile Konfliktbearbeitung. Kritik, Konzept und theoretische Fundierung (Rebecca Gulowski, Christoph Weller)
„Zivile Konfliktbearbeitung“ ist vornehmlich ein politischer Begriff. Durch theoretische Fundierung seiner drei Teile wird in dem Beitrag ein Konzept entwickelt, das nicht nur differenziertere Analysen ermöglicht, sondern auch kritische Perspektiven eröffnet. So werden zunächst die Selbstwidersprüche des „zivilen“ in der zivilen Konfliktbearbeitung herausgearbeitet und dann durch Rückgriffe auf Simmel, Coser, Dahrendorf und Mouffe die konzeptionellen Grundlagen für ein fundiertes Konfliktverständnis ziviler Konfliktbearbeitung entwickelt. Darauf aufbauend lässt sich dann die Konflikt-Bearbeitung als Vergesellschaftungsprozess im Zusammenhang sozialen Wandels verstehen. Diese Konzeptualisierung des Begriffs eröffnet den Blick auf die Transformation von Konflikten auf struktureller, institutioneller und auf Akteur*innen-Ebene und stützt zugleich die politische Kritik am Interventionismus in fremde Konflikte. Schlagwörter: Konflikt, Zivile Konfliktbearbeitung, Konflikt-Begriff, Gewalt, Interventionismus, Konflikttheorie
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EU-Friedensmediation auf dem Prüfstand – Zwischen hohem Anspruch und komplexer Wirklichkeit (Julian Bergmann)
Die Europäische Union hat seit den 2000er Jahren eine beachtliche Bilanz als Mediatorin in innerstaatlichen Konflikten aufzuweisen Insbesondere in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft, den Ländern des Westlichen Balkan, hat die EU eine Reihe von Mediationsinitiativen unternommen. Mediation ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der EU, Krisen und gewaltsame Konflikt mit zivilen Mitteln zu verhindern und zu bewältigen. Doch inwiefern ist es der EU bereits gelungen, den eigenen Anspruch im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung einzulösen? Dieser Frage widmet sich der folgende Artikel und geht ihr im Bereich Friedensmediation in zwei Dimensionen nach: erstens hinsichtlich des Anspruchs der Entwicklung und Stärkung der Mediationskapazitäten, und zweitens in Bezug auf die Frage, inwiefern EU-Friedensmediation erfolgreich ist und somit einen positiven Beitrag zur Konfliktbearbeitung leistet. In Bezug auf die erste Dimension zeigt sich, dass die EU tatsächlich ihre Fähigkeiten und institutionellen Strukturen für Friedensmediation deutlich ausgebaut und damit ihren eigenen Anspruch eingelöst hat. Gleichwohl hat dies auch zu einer institutionellen Fragmentierung geführt, die den Koordinationsbedarf zwischen den einzelnen Institutionen deutlich erhöht. Hinsichtlich der zweiten Dimension zeigt die Analyse von zwei Fallbeispielen (Belgrad-Pristina Dialog und die Genfer Gespräche über Georgiens Territorialkonflikte) dass EU-Friedensmediation in den beiden Fällen einen positiven Effekt auf die Konfliktdynamik hat. Trotz einiger Teilerfolge muss jedoch auch konstatiert werden, dass die EU in beiden Konflikten keine vollständige Konfliktbeilegung erreichen konnte. Gerade in Bezug auf zwei Konfliktsituationen in der EU-Nachbarschaft, in der die EU durch die EU-Beitrittsperspektive einen vergleichsweise langen „Hebel“ gegenüber Konfliktparteien besitzt, macht dieser Befund die Grenzen der Einflussmöglichkeiten der EU deutlich. Schlagwörter: Europäische Union, Mediation, Vermittlung, Konfliktmanagement, zivile Konfliktbearbeitung
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Berater*in im Konflikt – Verschiedene Rollen in der Friedens- und Konfliktarbeit (Daniela Pastoors)
Menschen, die als Außenstehende zur Konfliktbearbeitung hinzugezogen werden, intervenieren auf vielfältige Weise und sie haben unterschiedliche Rollen inne. Häufig wird dabei von Beratung gesprochen, ohne dass immer klar ist, was damit gemeint ist. Dieser Beitrag betrachtet die Tätigkeiten und Rollen von Friedensfachkräften, stellt Konzepte zur Unterscheidung und Einordnung von Interventionsformen und Beratungsrollen vor und diskutiert diese. Dabei wird deutlich, dass die Unterscheidung zwischen direktivem, transitivem und präskriptivem Vorgehen einerseits und non-direktiver, reflexiver und elicitiver Herangehensweise andererseits sowohl für Berater*innen als auch für Friedensfachkräfte relevant ist. Der Beitrag plädiert für die selbstreflexive Auseinandersetzung mit der Rolle als intervenierende Drittpartei und in der Konsequenz für den Austausch von Erkenntnissen zwischen Beratungswissenschaft und Friedens- und Konfliktforschung und transdisziplinäre Kooperation zwischen Forschung und Praxis. Schlagwörter: Beratung, Dritt-Parteien-Intervention, elicitive Konflikttransformation, Peacebuilding, Prozessbegleitung, Ziviler Friedensdienst
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Die neue Sichtbarkeit. Ziviler Ungehorsam zweiter Stufe (Carina Pape)
Ziviler Ungehorsam ist ein bedeutendes demokratisches Instrument. Habermas zufolge muss er in der Schwebe zwischen Legalität und Illegalität bleiben, um im demokratischen Legitimierungsprozess seine transformative Kraft zu behalten. Da „neue Formen politischer Vergemeinschaftung mit den hergebrachten Kategorien einzelstaatlicher Demokratie nicht zu greifen sind“ (Niesen u.a.), bietet das Konzept des zivilen Ungehorsams eine Alternative. Gerade das Spannungsverhältnis von Legalität und Legitimität ermöglicht es, bestimmte Aktionen von geflüchteten und flüchtenden Menschen als zivilen Ungehorsam zu beschreiben. Hinzu kommt die ‚neue Sichtbarkeit‘ flüchtender Menschen, das bewusste Sich-Wenden an die Öffentlichkeit. Sofern wir nicht die rechtlich anerkannte Teilhabe an der Gesellschaft im Sinne der Staatsbürgerschaft einer Person als bedeutsam werten, sondern die Teilhabe an der Gesellschaft aufgrund der Anerkennung dieser (annähernd gerechten) Gesellschaft durch die Person, gibt es keinen Grund, den (noch) nicht Eingebürgerten das ‚Recht‘ auf zivilen Ungehorsam abzusprechen. Der Vorzug dieses zivilen Ungehorsams zweiter Stufe – eines weltbürgerlichen Ungehorsams – liegt darin, dass er eine aus der Praxis heraus gewachsene Form grenzüberschreitender zivilgesellschaftlicher Partizipation darstellt, die in eben dieser Praxis Wirkung zeigt. Schlagwörter: Ziviler Ungehorsam, Flüchtling, Werte, Habermas, Arendt, Rawls, Normativität
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PERIPHERIE – Politik • Ökonomie • Kultur
3-2017 (Heft 148): Zivile Konfliktbearbeitung

Schwerpunkt
Rebecca Gulowski / Christoph Weller: Zivile Konfliktbearbeitung. Kritik, Konzept und theoretische Fundierung
Julian Bergmann: EU-Friedensmediation auf dem Prüfstand – Zwischen hohem Anspruch und komplexer Wirklichkeit
Daniela Pastoors: Berater*in im Konflikt – Verschiedene Rollen in der Friedens- und Konfliktarbeit
Carina Pape: Die neue Sichtbarkeit. Ziviler Ungehorsam zweiter Stufe

Diskussion
Clemens Jürgenmeyer: Wahrheit, Widerstand und selbstloses Handeln. M.K. Gandhis Ethik der Gewaltfreiheit
Thomas Mickan / Alke Jenss / Adrian Paukstat / Mechthild Exo: Epistemisches Unbehagen. Die partizipative Entwicklung des Krisenengagements der Bundesrepublik und ihre Kritik

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Tilman Schiel: Failed State

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Brigita Malenica: Miriam Schroer-Hippel: Gewaltfreie Männlichkeitsideale. Psychologische Perspektiven auf zivilgesellschaftliche Friedensarbeit
Reinhart Kößler: Luke Sinwell mit Siphiwe Mbatha: The Spirit of Marikana. The Rise of Insurgent Trade Unionism in South Africa
Arndt Hopfmann: Kako Nubukpo, Martial Ze Belinga, Bruno Tinel & Demba Mussa Dembele (Hg.): Sortir l‘Afrique de la servitude monétaire. À qui profi te le franc CFA?
Reinhart Kößler: Óscar García Agustín & Martin Bak Jørgensen (Hg.): Solidarity without Borders. Gramscian Perspectives on Migration and Civil Society Alliances
Werner Ruf: Elke Grawert & Zeinab Abul-Magd (Hg.): Businessmen in Arms. How the Military and other Armed Groups Profit in the MENA Region
Gregor Seidl: Alke Jenss: Grauzonen staatlicher Gewalt. Staatlich produzierte Unsicherheit in Kolumbien und Mexiko
Bettina Engels: Frauke Banse: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing? Gewerkschaften in Ghana und Benin, die Förderung der Friedrich-Ebert-Stiftung und die Economic Partnership Agreements (EPAs)
Reinhart Kößler: Damien Short: Redefining Genocide. Settler Colonialism, Social Death and Ecocide

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ISSN

0173-184X

eISSN

2366-4185

Volume

37. Jahrgang 2017

Edition

3 (148)

Date of publication

29.11.2017

Scope

157

Language

Deutsch

Format

14,8 x 21 cm

DOI

https://doi.org/10.3224/peripherie.v37i3

Open Access-Lizenz

https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de

Homepage

https://peripherie.budrich-journals.de

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Zivile Konfliktbearbeitung. Kritik, Konzept und theoretische Fundierung (Rebecca Gulowski, Christoph Weller)
„Zivile Konfliktbearbeitung“ ist vornehmlich ein politischer Begriff. Durch theoretische Fundierung seiner drei Teile wird in dem Beitrag ein Konzept entwickelt, das nicht nur differenziertere Analysen ermöglicht, sondern auch kritische Perspektiven eröffnet. So werden zunächst die Selbstwidersprüche des „zivilen“ in der zivilen Konfliktbearbeitung herausgearbeitet und dann durch Rückgriffe auf Simmel, Coser, Dahrendorf und Mouffe die konzeptionellen Grundlagen für ein fundiertes Konfliktverständnis ziviler Konfliktbearbeitung entwickelt. Darauf aufbauend lässt sich dann die Konflikt-Bearbeitung als Vergesellschaftungsprozess im Zusammenhang sozialen Wandels verstehen. Diese Konzeptualisierung des Begriffs eröffnet den Blick auf die Transformation von Konflikten auf struktureller, institutioneller und auf Akteur*innen-Ebene und stützt zugleich die politische Kritik am Interventionismus in fremde Konflikte. Schlagwörter: Konflikt, Zivile Konfliktbearbeitung, Konflikt-Begriff, Gewalt, Interventionismus, Konflikttheorie
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EU-Friedensmediation auf dem Prüfstand – Zwischen hohem Anspruch und komplexer Wirklichkeit (Julian Bergmann)
Die Europäische Union hat seit den 2000er Jahren eine beachtliche Bilanz als Mediatorin in innerstaatlichen Konflikten aufzuweisen Insbesondere in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft, den Ländern des Westlichen Balkan, hat die EU eine Reihe von Mediationsinitiativen unternommen. Mediation ist dabei ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der EU, Krisen und gewaltsame Konflikt mit zivilen Mitteln zu verhindern und zu bewältigen. Doch inwiefern ist es der EU bereits gelungen, den eigenen Anspruch im Bereich der zivilen Konfliktbearbeitung einzulösen? Dieser Frage widmet sich der folgende Artikel und geht ihr im Bereich Friedensmediation in zwei Dimensionen nach: erstens hinsichtlich des Anspruchs der Entwicklung und Stärkung der Mediationskapazitäten, und zweitens in Bezug auf die Frage, inwiefern EU-Friedensmediation erfolgreich ist und somit einen positiven Beitrag zur Konfliktbearbeitung leistet. In Bezug auf die erste Dimension zeigt sich, dass die EU tatsächlich ihre Fähigkeiten und institutionellen Strukturen für Friedensmediation deutlich ausgebaut und damit ihren eigenen Anspruch eingelöst hat. Gleichwohl hat dies auch zu einer institutionellen Fragmentierung geführt, die den Koordinationsbedarf zwischen den einzelnen Institutionen deutlich erhöht. Hinsichtlich der zweiten Dimension zeigt die Analyse von zwei Fallbeispielen (Belgrad-Pristina Dialog und die Genfer Gespräche über Georgiens Territorialkonflikte) dass EU-Friedensmediation in den beiden Fällen einen positiven Effekt auf die Konfliktdynamik hat. Trotz einiger Teilerfolge muss jedoch auch konstatiert werden, dass die EU in beiden Konflikten keine vollständige Konfliktbeilegung erreichen konnte. Gerade in Bezug auf zwei Konfliktsituationen in der EU-Nachbarschaft, in der die EU durch die EU-Beitrittsperspektive einen vergleichsweise langen „Hebel“ gegenüber Konfliktparteien besitzt, macht dieser Befund die Grenzen der Einflussmöglichkeiten der EU deutlich. Schlagwörter: Europäische Union, Mediation, Vermittlung, Konfliktmanagement, zivile Konfliktbearbeitung
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Berater*in im Konflikt – Verschiedene Rollen in der Friedens- und Konfliktarbeit (Daniela Pastoors)
Menschen, die als Außenstehende zur Konfliktbearbeitung hinzugezogen werden, intervenieren auf vielfältige Weise und sie haben unterschiedliche Rollen inne. Häufig wird dabei von Beratung gesprochen, ohne dass immer klar ist, was damit gemeint ist. Dieser Beitrag betrachtet die Tätigkeiten und Rollen von Friedensfachkräften, stellt Konzepte zur Unterscheidung und Einordnung von Interventionsformen und Beratungsrollen vor und diskutiert diese. Dabei wird deutlich, dass die Unterscheidung zwischen direktivem, transitivem und präskriptivem Vorgehen einerseits und non-direktiver, reflexiver und elicitiver Herangehensweise andererseits sowohl für Berater*innen als auch für Friedensfachkräfte relevant ist. Der Beitrag plädiert für die selbstreflexive Auseinandersetzung mit der Rolle als intervenierende Drittpartei und in der Konsequenz für den Austausch von Erkenntnissen zwischen Beratungswissenschaft und Friedens- und Konfliktforschung und transdisziplinäre Kooperation zwischen Forschung und Praxis. Schlagwörter: Beratung, Dritt-Parteien-Intervention, elicitive Konflikttransformation, Peacebuilding, Prozessbegleitung, Ziviler Friedensdienst
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Ziviler Ungehorsam ist ein bedeutendes demokratisches Instrument. Habermas zufolge muss er in der Schwebe zwischen Legalität und Illegalität bleiben, um im demokratischen Legitimierungsprozess seine transformative Kraft zu behalten. Da „neue Formen politischer Vergemeinschaftung mit den hergebrachten Kategorien einzelstaatlicher Demokratie nicht zu greifen sind“ (Niesen u.a.), bietet das Konzept des zivilen Ungehorsams eine Alternative. Gerade das Spannungsverhältnis von Legalität und Legitimität ermöglicht es, bestimmte Aktionen von geflüchteten und flüchtenden Menschen als zivilen Ungehorsam zu beschreiben. Hinzu kommt die ‚neue Sichtbarkeit‘ flüchtender Menschen, das bewusste Sich-Wenden an die Öffentlichkeit. Sofern wir nicht die rechtlich anerkannte Teilhabe an der Gesellschaft im Sinne der Staatsbürgerschaft einer Person als bedeutsam werten, sondern die Teilhabe an der Gesellschaft aufgrund der Anerkennung dieser (annähernd gerechten) Gesellschaft durch die Person, gibt es keinen Grund, den (noch) nicht Eingebürgerten das ‚Recht‘ auf zivilen Ungehorsam abzusprechen. Der Vorzug dieses zivilen Ungehorsams zweiter Stufe – eines weltbürgerlichen Ungehorsams – liegt darin, dass er eine aus der Praxis heraus gewachsene Form grenzüberschreitender zivilgesellschaftlicher Partizipation darstellt, die in eben dieser Praxis Wirkung zeigt. Schlagwörter: Ziviler Ungehorsam, Flüchtling, Werte, Habermas, Arendt, Rawls, Normativität
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